Nachhaltige Veranlagung

Mit der Veranlagung des NÖ Generationenfonds berücksichtigt die fibeg wesentliche Aspekte nachhaltigen Investments. Aus ethischen wie aus wirtschaftlichen Gründen.
Nachhaltiges Veranlagen in der fibeg. Mit Beschluss vom 2. Juli 2009 hat der NÖ Landtag die Vorgaben für die Verwaltung des NOE Fonds präzisiert und unter anderem auch festgelegt, dass die Veranlagung unter größtmöglicher Bedachtnahme auf internationale Abkommen und Richtlinien bezüglich Umwelt, Menschenrechte und Korruption zu erfolgen hat. Dem folgend wurde seitens der fibeg noch im Jahr 2009 unter Beiziehung eines externen Spezialisten ein Nachhaltigkeitskonzept erstellt. Seither wird das Portfolio regelmäßig entsprechend analysiert und bewertet.

Nachhaltigkeitskonzept. Seit 2009 wird die Veranlagung in vier Nachhaltigkeitsklassen unterteilt. Die seit 2010 jährlich durchgeführte externe Überprüfung der nachhaltigen Ausrichtung des Investments hat eine stetige Verbesserung gezeigt, sodass zum 31. Oktober 2023 sämtliche Veranlagungen den beiden besten Nachhaltigkeitsklassen zugeordnet werden konnten.

Carbon Divestment. Seit 2016 liegt zudem auch ein Fokus auf dem Thema "Carbon Divestment". Sowohl bei Neu-Investments als auch bei bestehenden Investments wird das Thema schwerpunktmäßig evaluiert und in der Veranlagung berücksichtigt. Mögliche Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen werden überprüft und fließen in den Entscheidungsprozess ein. Die Energieerzeugung aus Atomkraft wird, unabhängig von der EU-Taxonomie, nicht als nachhaltig erachtet. Dies wird in der Veranlagung entsprechend berücksichtigt.

Socially Responsible Investing. Bei der Veranlagung des NÖ Generationenfonds werden sowohl aus ethischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen Aspekte des nachhaltigen Investierens berücksichtigt. Socially Responsible Investing (SRI) wird vom Land Niederösterreich und von der fibeg auch als ein Instrument gesehen, das finanzielle Risiken abwendet und langfristig rentable Anlageentscheidungen unterstützt.

Entwicklungen auf internationaler Ebene. Im Jahr 2015 wurden zwei wesentliche Abkommen beschlossen: Die UN "Agenda 2030" mit den Sustainable Development Goals (kurz: SDGs) sowie das "Pariser Abkommen".

Mit der "UN Agenda 2030" verpflichteten sich alle 193 Mitgliedsländer auf die Umsetzung von 17 definierten SDGs hinzuarbeiten. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris Ende 2015 wurde als wesentliches Ziel die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2° C (soweit möglich auf 1,5° C) - im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter definiert. Bis zum Jahr 2050 soll eine globale Treibhausgas-Neutralität erreicht werden.



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